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Verleumdung Schweiz: Art. 174 StGB und wider besseres Wissen erklärt

Von Recording Law Redaktionsteam13 Min. Lesezeit
Verleumdung Schweiz: Art. 174 StGB und wider besseres Wissen erklärt

Häufig gestellte Fragen

Kann Wahrheit jemals als Verteidigung gegen eine Verleumdung in der Schweiz dienen?

Nein. Art. 174 StGB setzt voraus, dass die sprechende Person die Anschuldigung bereits als falsch kennt, sodass der Nachweis, die Aussage sei tatsächlich wahr, denklogisch gar nicht als Verteidigung zur Verfügung steht. Der einzige mildernde Schritt nach Art. 174 Ziff. 3 ist der Rückzug der Aussage vor Gericht, der die Strafe mindern kann, aber die Schuld nicht aufhebt.

Was bedeutet wider besseres Wissen im Schweizer Ehrverletzungsrecht?

Es bedeutet, dass die sprechende Person im Zeitpunkt der Äusserung oder Verbreitung der Anschuldigung bereits wusste, dass diese falsch war. Dieses subjektive Wissenserfordernis macht aus einer Anschuldigung eine Verleumdung nach Art. 174 statt der milderen üblen Nachrede nach Art. 173, die keinen Nachweis dessen verlangt, was die sprechende Person wusste.

Wie kann jemand tatsächlich beweisen, dass ich eine Aussage als falsch kannte?

Wissen ist ein innerer Zustand und wird deshalb normalerweise durch Indizien statt durch ein direktes Geständnis nachgewiesen. Eine frühere Richtigstellung, die die sprechende Person ignoriert hat, widersprüchliche frühere Aussagen oder Nachrichten, die zeigen, dass die sprechende Person bereits über die zutreffenden Tatsachen verfügte, sind Beweismittel, die eine Anzeige wegen Verleumdung statt der milderen üblen Nachrede stützen können.

Worin unterscheiden sich Verleumdung und üble Nachrede in der Schweiz?

Sowohl Art. 173 als auch Art. 174 stellen es unter Strafe, jemanden gegenüber einem Dritten eines unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen oder zu verdächtigen oder eine solche Anschuldigung zu verbreiten. Der Unterschied liegt im Wissen der sprechenden Person: Art. 173 gilt unabhängig davon, ob sich die Aussage als wahr oder falsch erweist, während Art. 174 nur gilt, wenn die sprechende Person bereits wusste, dass sie falsch war, und dieses Wissenserfordernis schliesst den Wahrheitsbeweis vollständig aus.

Was geschieht, wenn eine falsche Anschuldigung im Rahmen einer geplanten, systematischen Kampagne wiederholt wird?

Das ist die qualifizierte Form der Verleumdung nach Art. 174 Ziff. 2. Statt des gewöhnlichen Rahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer unbegrenzt bemessenen Geldstrafe sieht eine systematische Kampagne zur Untergrabung des Rufs einer Person eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis drei Jahren oder eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen vor.

Zählt eine online veröffentlichte, wissentlich falsche Anschuldigung in der Schweiz als Verleumdung?

Ja. Art. 176 StGB stellt eine schriftliche, bildliche oder anderweitig festgehaltene Anschuldigung einer mündlichen gleich, sodass eine Bewertung, ein Beitrag in sozialen Medien oder eine in einer Gruppenunterhaltung wiederholte Nachricht als Verleumdung infrage kommen kann, sofern die übrigen Tatbestandsmerkmale, einschliesslich der bekannten Falschheit, erfüllt sind.

Kann der Rückzug einer falschen Aussage vor Gericht eine Strafe wegen Verleumdung mindern?

Ja, aber nur als Strafmilderung, nicht als Verteidigung. Art. 174 Ziff. 3 erlaubt es dem Gericht, die Strafe zu mindern, wenn die Person die Aussage vor Gericht als unwahr zurückzieht, und das Gericht stellt der geschädigten Partei eine Urkunde aus, die diesen Rückzug festhält.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 174 Ziff. 1 StGB, Verleumdung(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 174 Ziff. 2 StGB, die planmässige Form(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 174 Ziff. 3 StGB, Rückzug der Äusserung vor Gericht(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 173 Ziff. 1 StGB, üble Nachrede(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB, der Entlastungsbeweis und seine Schranke(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 176 StGB, Gemeinsame Bestimmung(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 34 Abs. 1 StGB, Bemessung der Geldstrafe(fedlex.admin.ch).gov
  8. Art. 31 StGB, Antragsfrist(fedlex.admin.ch).gov
  9. Art. 178 StGB, Verjährung(fedlex.admin.ch).gov
  10. Art. 28 ZGB, Schutz der Persönlichkeit, Grundsatz(fedlex.admin.ch).gov
  11. Art. 49 OR, Bei Verletzung der Persönlichkeit(fedlex.admin.ch).gov
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